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img Hausmannskost

Als Hausmannskost (Bildung aus dem 16. Jahrhundert zu mittelhochdeutsch hūsman, „Hausherr, Hausbewohner, Mietmann, Burgwart“) werden deftige, nahrhafte und traditionell zubereitete Gerichte bezeichnet. Im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm ist der Begriff bereits enthalten und wird definiert als „Nahrung wie sie ein Hausvater gewöhnlich für sich und die Seinigen bereiten läszt“. Der Hausvater war der männliche Vorstand eines (ländlichen) Haushalts im Sinne von Pater familias; die Bezeichnung bezog sich nicht auf seinen Familienstand. Auch Johann Christoph Adelung verwendet den Begriff 1793 in Bezug auf den ländlichen Haushalt. Die deutsche Hausväterliteratur enthielt auch Kochrezepte und war ein Vorläufer der bürgerlichen Kochbücher. Das Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit bezeichnet als Hausmannskost 1857 „einfache nährende Speisen, wie sie meist in Familien des Mittelstandes genossen werden“.